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Unterhaltsbeitrag für ehemalige Beamtinnen und Beamte

Ein durch Dienstunfall verletzter ehemaliger Beamter, dessen Beamtenverhältnis nicht durch Eintritt in den Ruhestand beendet wurde, erhält neben dem Heilverfahren für die Dauer einer durch den Dienstunfall verursachten Erwerbsbeschränkung einen Unterhaltsbeitrag, dessen Höhe sich nach dem Grad der Erwerbsbeschränkung richtet.

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Hans-Joachim Quast

Wüstenrot Vorstandsbeauftragter
für den öffentlichen Dienst,
Gewerschaften und Verbände

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53125 Bonn
 

Telefon: 0228 - 25901532
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