exklusive vorteile

für dbb-mitglieder.

Gerade Sie sollen jetzt einen ganz besonderen Vorteil haben, weil Sie Mitglied der Landesbünde und Mitgliedsgewerkschaften des dbb beamtenbund und tarifunion sind. Und dazu gehören natürlich auch Ihre Ehe-/Lebenspartner, Kinder und Enkel. Sie alle profitieren jetzt von einer engen Partnerschaft der Wüstenrot Bausparkasse und des dbb vorsorgewerk. Ich stelle Ihnen auf dieser seite alle Vorteile vor - überzeugen Sie sich selbst.

 

Bausparen nach Wunsch


Neue Wohnungsbauprämie verabschiedet.
Mehr Prämie für mehr Menschen.
Jetzt informieren.

 

 

Baufinanzierung

Baufinanzierung

Ein Häuschen im Grünen, umbauen oder renovieren, immer wenn es um eine Baufinanzierung geht, gibt es die passende und ganz eigene Lösung. Weil Sie aber Mitglied des dbb sind, übernimmt die Wüstenrot sogar 0,1 Prozentpunkte1 des Wohndarlehens. Zum Beispiel bei einem Standard-Sollzins von 1,50% - für Sie nur 1,40%. Das gilt natürlich auch für Ihre Ehe-/Lebenspartner, Kinder und Enkel! Also, weitersagen! 

Das Wüstenrot Wohndarlehen bietet eine auf Sie zugeschnittene Finanzierung: attraktive Konditionen, Sondersparzahlung, bereitstellungszinsfreie Zeit bis 12 Monate, Sondertilgung, Kombination mit wohnungswirtschaftlichen Förderkrediten (KfW). 

Jugendbonus

Jugendbonus

"Spare in der Zeit ..." könnte man raten. Besser: Clever kombiniert und ideal profitiert mit dem Jugendbonus1 beim Bausparvertrag für alle bis 25 Jahre, somit profitieren auch viele Auszubildende und Beamtenanwärter/innen. Neben attraktiven Konditionen gibt es bei Vertragsabschluss bis zu 200 EUR1 geschenkt, die halbe Abschlussgebühr, sowie attraktive Zinsen während der gesamten Vertragslaufzeit auf Guthaben bis 1.500 EUR. Denn Sie sind jung und brauchen das Geld! Nur für dbb- und tarifunion-Mitglieder und ihre Ehe- oder Lebenspartner, Kinder und Enkel.

Bereits auf kleine, monatliche Spareinlagen gibt es ab 16 Jahren die staatliche Bausparförderung2. Auf diesen Vertrag können selbstverständlich die vermögenswirksamen Leistungen (VL oder VwL) durch den Arbeitgeber oder Dienstherrn überwiesen werden.

1 Der/die Bausparer/-in muss am Ende des Kalenderjahres, in dem er/sie den Bausparvertrag abschließt, jünger als 25 Jahre sein. Jede/r Bausparer/-in kann nur einen Jugendbausparvertrag mit Jugendbonus abschließen. Der Jugendbonus wird durch Wiedergutschrift der Abschlussgebühr maximal in Höhe von 200 EUR auf dem Bausparkonto gewährt, wenn der Bausparvertrag zugeteilt wird und die Vertragslaufzeit zwischen 7 und 15 Jahren liegt.

2 Es gelten Einkommensgrenzen und Höchstbeträge; Anspruchsberechtigung vorausgesetzt.