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Umzugskosten (Steuerrecht ABC)

Zum 1. April 2019 erhöhte der Gesetzgeber die Umzugspauschalen. Für einen beruflich bedingten Umzug wurde eine Pauschale in Höhe von 1.622 Euro für Verheiratete (und Lebenspartner) gewährt. Bei Singles betrug die Pauschale 811 Euro. Für Kinder, die mit umziehen, wurde ein weiterer Pauschalbetrag von 357 Euro gewährt. Zum 1. März 2020 erfolgte eine weitere Erhöhung auf 1.639 Euro (Verheiratete/Lebenspartner) sowie 820 Euro für Singles bzw. 361 Euro für Kinder.

 

Nachhilfeunterricht nach Umzug

 

Benötigt der Nachwuchs aufgrund des umzugsbedingten Schulwechsels Nachhilfeunterricht, so kann dieser mit bis zu 1.752 Euro bei den Umzugskosten berücksichtigt werden.

 

Im Ausnahmefall kann auch der Umzug innerhalb einer Großstadt beruflich veranlasst sein, wenn sich die tägliche Fahrzeit des Arbeitnehmers zur ersten Tätigkeitsstätte (Hin- und Rückfahrt) um mindestens eine Stunde verkürzt.

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Hans-Joachim Quast

Wüstenrot Vorstandsbeauftragter
für den öffentlichen Dienst,
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