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Steuervorteile – auch ohne Arbeitszimmer

Die Kosten für Einrichtungsgegenstände und andere Arbeitsmittel, die auch ohne das Vorhandensein eines Arbeitszimmers als Werbungskosten angesetzt werden können, fallen nicht unter die Abzugsbeschränkung von Aufwendungen für ein Arbeitszimmer.

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Hans-Joachim Quast

Wüstenrot Vorstandsbeauftragter
für den öffentlichen Dienst,
Gewerschaften und Verbände

Kontakt

Reichsstr. 41c
53125 Bonn
 

Telefon: 0228 - 25901532
Mail: kontakt@baufinanzierung.plus

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