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Rechnung des Handwerkers

Achten Sie darauf, dass Ihr Handwerksunternehmen seine Lohn-, Fahrt- und Materialkosten immer gesondert in seiner Rechnung ausweist! Es reicht die Angabe einer prozentualen Aufteilung der einzelnen Kostenpositionen.

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Hans-Joachim Quast

Wüstenrot Vorstandsbeauftragter
für den öffentlichen Dienst,
Gewerschaften und Verbände

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Reichsstr. 41c
53125 Bonn
 

Telefon: 0228 - 25901532
Mail: kontakt@baufinanzierung.plus

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