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Grundschuld

Baudarlehen werden i. d. R. durch die Eintragung eines Grundpfandrechts im Grundbuch abgesichert, die sog. Grundschuld. Das Kreditinstitut, zu dessen Gunsten diese Grundschuld eingetragen ist, kann seine Ansprüche damit geltend machen.

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Hans-Joachim Quast

Wüstenrot Vorstandsbeauftragter
für den öffentlichen Dienst,
Gewerschaften und Verbände

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Reichsstr. 41c
53125 Bonn
 

Telefon: 0228 - 25901532
Mail: kontakt@baufinanzierung.plus

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