Logo baufinanzierung.plus
  • Start
  • NEWS
  • Ihre Vorteile
  • Wissenswertes von A-Z
  • Live im Bild
  • Kontakt
  • Über mich
  • Beratung
  • Start
  • NEWS
  • Ihre Vorteile
  • Wissenswertes von A-Z
  • Live im Bild
  • Kontakt
  • Über mich
  • Beratung

Gleittag (Beamtenrecht)

Ein Gleittag ist ein ganztägiger Zeitausgleich im Abrechnungszeitraum bei Gleitzeit. Als Gleittag gelten tägliche Arbeitszeiten von weniger als zwei Stunden. Der bzw. die unmittelbare Vorgesetzte muss einem Gleittag zustimmen.

 

Bei automatisierter Zeiterfassung sind im Bund bis zu zwölf Gleittage möglich. Wenn es zweckmäßig und für die dienstlichen Belange förderlich ist, können auch bis zu 24 Gleittage in Betracht kommen. Das gilt auch für die meisten Länder (Hessen: ein Gleittag pro Kalendermonat). Ist eine Kernarbeitszeit festgelegt, sind im Bund auch halbe Gleittage möglich.

Zurück

Hans-Joachim Quast

Wüstenrot Vorstandsbeauftragter
für den öffentlichen Dienst,
Gewerschaften und Verbände

Kontakt

Reichsstr. 41c
53125 Bonn
 

Telefon: 0228 - 25901532
Mail: kontakt@baufinanzierung.plus

Wüstenrot Logo
  • Impressum
  • Datenschutz