Logo baufinanzierung.plus
  • Start
  • NEWS
  • Ihre Vorteile
  • Wissenswertes von A-Z
  • Live im Bild
  • Kontakt
  • Über mich
  • Beratung
  • Start
  • NEWS
  • Ihre Vorteile
  • Wissenswertes von A-Z
  • Live im Bild
  • Kontakt
  • Über mich
  • Beratung

Erwerbseinkommen und Erwerbsersatzeinkommen (Beamtenversorgungsrecht)

Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit innerhalb und außerhalb des öffentlichen Dienstes einschließlich Abfindungen, aus selbstständiger Arbeit, aus Gewerbebetrieb sowie aus der Land- und Forstwirtschaft sind Erwerbseinkommen. Die Einkünfte im Sinne von § 53 Abs. 7 BeamtVG entsprechen dabei grundsätzlich der einkommensteuerrechtlichen Definition unter Berücksichtigung versorgungsrechtlicher Besonderheiten und vermindern sich um die darauf entfallenden und nachweislich anerkannten Werbungskosten (Pauschbetrag bzw. durch entsprechende Nachweise im Einzelfall). Nicht zum Erwerbseinkommen zählen dagegen eine satzungsgemäße – ggf. nur steuerfreie – Aufwandsentschädigung (z. B. Sitzungsgeld in Kommunalvertretungen), gewährte Jubiläumszuwendungen oder ein Unfallausgleich. Bei den Aufwandsentschädigungen wird mittlerweile in einzelnen Bundesländern darauf abgestellt, dass diese anrechnungsfreien Beträge steuerfrei gewährt werden.

 

Erwerbsersatzeinkommen sind Leistungen, die aufgrund oder in entsprechender Anwendung öffentlich-rechtlicher Vorschriften kurzfristig erbracht werden, um Erwerbseinkommen zu ersetzen. Dazu gehören gemäß § 18 a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 SGB IV u. a. Krankengeld, Verletztengeld, Versorgungskrankengeld, Mutterschaftsgeld, Übergangsgeld, Unterhaltsgeld, Kurzarbeitergeld, Arbeitslosengeld, Insolvenzgeld oder andere vergleichbare Leistungen.

Zurück

Hans-Joachim Quast

Wüstenrot Vorstandsbeauftragter
für den öffentlichen Dienst,
Gewerschaften und Verbände

Kontakt

Reichsstr. 41c
53125 Bonn
 

Telefon: 0228 - 25901532
Mail: kontakt@baufinanzierung.plus

Wüstenrot Logo
  • Impressum
  • Datenschutz