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Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

Alleinerziehende, die mit ihren Kindern, für die sie einen Kinderfreibetrag erhalten, allein in einem Haushalt leben, erhalten einen Entlastungsbetrag in Höhe von 1.308 Euro jährlich, der von der Summe der steuerpflichtigen Einkünfte abgezogen wird. Als alleinerziehend gilt, wer nicht mit einem Partner in einer ehelichen oder eheähnlichen Lebensgemeinschaft lebt.

 

Geplante Heirat?

 

Wer beabsichtigt, im Laufe eines Kalenderjahres seinen Partner zu heiraten, sollte bei steuerlichen Überlegungen berücksichtigen, dass im Falle der Heirat rückwirkend der Entlastungsbetrag für das gesamte Kalenderjahr entfällt.

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Hans-Joachim Quast

Wüstenrot Vorstandsbeauftragter
für den öffentlichen Dienst,
Gewerschaften und Verbände

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53125 Bonn
 

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