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Sachsen (Besoldungsrecht)

Das Sächsische Besoldungsrecht vom 18. Dez. 2013 wurde zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20.08.2019 (SächsGVBI. S 662) geändert.

Zum 1.1.2021 wurde eine Besoldungserhöhung um 1,4 % beschlossen. Anwärter und Anwärterinnen erhalten ab 1.1.2020 den Anwärtergrundbetrag von brutto 1.383,69 € und vermögenswirksame Leistungen bei entsprechender Anlageforum z.B. Bausparvertrag.

Diese und weitere Informationen zur Besoldung finden Sie unter <link http: www.besoldung-sachsen.de>www.besoldung-sachsen.de.

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Hans-Joachim Quast

Wüstenrot Vorstandsbeauftragter
für den öffentlichen Dienst,
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