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Sachsen-Anhalt (Besoldungsrecht)

Die Besoldung wird durch Gesetz und danach ergangenen Rechtsverordnungen geregelt. Sachsen-Anhalt hat die eigenständige Regelungskompetenz für Besoldung und Versorgung dazu genutzt, ein eigenes Besoldungsgesetz zu verabschieden, in dem u. a. der Stufenaufstieg durch Besoldungsdienstalter durch Erfahrungsstufen ersetzt wurde. Allerdings ist das Überleitungsrecht deutlich komplizierter als beim Bund.

 

Übertragung des Tarifergebnisses im TV-L 2017/2018 auf die Landesbeamten

 

Sachsen-Anhalt übernimmt das Tarifergebnis „zeit- und inhaltsgleich“ auf die Beamtinnen und Beamten. Damit erhöhten sich die Bezüge um 2 Prozent  ab 1. Januar 2017, mindestens jedoch 75 Euro. Die Bezüge wurden zum 1. Januar 2018 nochmal um 2,35 Prozent angehoben. Allerdings ist die Besoldungsanpassung in ein umfangreiches Gesetzgebungsverfahren zu den Festlegungen im Koalitionsvertrag im Bereich des Beamtenrechts eingebettet. Die wesentlichen Eckpunkte des Artikelgesetzes sowie weitere Informationen zur Besoldung finden Sie unter <link http: www.besoldung-sachsen-anhalt.de>www.besoldung-sachsen-anhalt.de.

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Hans-Joachim Quast

Wüstenrot Vorstandsbeauftragter
für den öffentlichen Dienst,
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