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Rheinland-Pfalz (Besoldungsrecht)

Die Besoldung wird durch Gesetz und danach ergangenen Rechtsverordnungen geregelt. Das Land Rheinland-Pfalz hat seine Gesetzgebungskompetenz genutzt und ein Gesetz zum „Finanziellen Dienstrecht“ beschlossen, das sich inhaltlich am Bundesbesoldungsrecht orientiert (u. a. Umstellung von Besoldungsdienstalter auf Erfahrungsstufen).

 

Übertragung des Tarifergebnisses im TV-L 2017/2018 auf die Landesbeamten

 

Rheinland-Pfalz übernimmt das Tarifergebnis zeit- und wirkungsgleich auf die rheinland-pfälzischen Beamtinnen und Beamten. Die Bezüge steigen rückwirkend zum 1. Januar 2017 um 2 Prozent, mindestens jedoch um 75 Euro. Eine weitere Erhöhung um 2,35 Prozent gibt es seit 1. Januar 2018. Beamtenanwärter erhalten jeweils ab 1. Januar 2017 bzw. 1. Januar 2018 eine Erhöhung um 35 Euro.

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Hans-Joachim Quast

Wüstenrot Vorstandsbeauftragter
für den öffentlichen Dienst,
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