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Mecklenburg-Vorpommern (Besoldungsrecht)

Die Besoldung wird durch Gesetz und danach ergangenen Rechtsverordnungen geregelt. Wesentliche gesetzliche Grundlagen waren und sind durch entsprechende Übernahmegesetze bzw. die Weitergeltungsanordnung des Artikel 125 a Grundgesetz das Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) und die dazu erlassenen Rechtsvorschriften zum Stand 31. August 2006. Die eigenständige Regelungskompetenz für die Besoldung und Versorgung wurde bislang dazu genutzt, das BBesG in ein Landesbesoldungsgesetz zu überführen. Im Übrigen greift es auf das bewährte Besoldungssystem zurück, aber die Grundbesoldung sieht seit 1. August 2011 den Stufenaufstieg nach Erfahrung vor (statt Lebensalter).

 

Übertragung des Tarifergebnisses im TV-L 2017/2018 auf die Landesbeamten

 

Mecklenburg-Vorpommern hat den Tarifabschluss nicht übernommen. In einem Spitzengespräch mit den Gewerkschaften hat man sich aber einvernehmlich verständigt:

 

  • Im Jahr 2017 verbleibt es bei der 1,75-prozentigen Steigerung zum 1. Juni 2017.
  • Bis 2022 bleibt es beim Versorgungsabzug in Höhe von 0,2 Prozent.
  • 2018 und 2019 werden die Tarifergebnisse zeit- und wirkungsgleich auf Beamte übertragen.
  • Anwärter erhalten ab dem 1. Januar 2018 70 Euro mehr.
  • Die Jahressonderzahlung wird ab dem Jahr 2018 dynamisiert.

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Hans-Joachim Quast

Wüstenrot Vorstandsbeauftragter
für den öffentlichen Dienst,
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