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Baden-Württemberg (Besoldungsrecht)

Baden-Württemberg hat seit 1. Januar 2011 ein eigenes Landesbesoldungsgesetz. Dadurch entfiel bei der A-Besoldung der Aufstieg nach Dienstaltersstufen, sodass das Lebensalter künftig keine Rolle mehr für die Höhe der Besoldung spielt. Maßgebend für das Aufsteigen in den Stufen der A-Besoldung sind nur noch Erfahrungszeiten.

 

Übertragung des Tarifergebnisses im TV-L 2017/2018 auf die Landesbeamten

 

Das Gesetz über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Baden-Württemberg 2017/2018 (BVAnpGBW 2017/2018) enthält folgende Regelungen:

 

  • Linearanpassung von 2 Prozent ab 1. März 2017 mindestens 75 Euro,
  • Linearanpassung von 2,675 Prozent ab 1. Juli 2018 (abweichend davon wird der Familienzuschlag bereits zum 1. März 2018 angepasst).

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Hans-Joachim Quast

Wüstenrot Vorstandsbeauftragter
für den öffentlichen Dienst,
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